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FAQ zur Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung)

Wenn es bei Ihnen an der Zeit für eine berufliche Veränderung ist, Sie eine Gelegenheit zum Wiedereinstieg suchen oder einfach verschiedene Unternehmen kennenlernen möchten, ist Zeitarbeit eine mehr als geeignete Lösung für Sie! Werden Sie ein Teil der ReWo Unternehmensgruppe und nutzen Sie unsere Möglichkeiten zur Karriereentwicklung. Die ReWo ist ein familiengeführtes Unternehmen in den Bereichen Zeitarbeit und Elektrotechnik. 

Sie ist regional besten mit Ihren Niederlassungen in Nordhorn, Spelle und Meppen aufgestellt und bietet Ihnen ein Komplettpaket an modernen Dienstleistungen. In über 30 Jahren unserer Unternehmenstätigkeit haben wir uns vom „Nischenprofi“ Zeitarbeit zum Systemlieferanten und Branchenspezialisten für unsere Mitarbeiter und Kunden entwickelt. Redlichkeit und Fairness sind die Grundrichtlinien der Firma ReWo im Umgang mit Ihren Kunden und Mitarbeitern.

Alle wichtigen Fragen zum Thema Zeitarbeit werden Ihnen hier beantwortet:

1. Was ist Zeitarbeit und wer ist IHR Arbeitgeber?

Zeitarbeit in Deutschland, auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Personalüberlassung bekannt, bedeutet, dass der Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Personaldienstleister eingeht, also mit diesem einen Arbeitsvertrag für eine Festanstellung unterschreibt. Das Personaldienstleistungsunternehmen ist der Arbeitgeber und dafür zuständig, dass der Mitarbeiter in Arbeit gebracht wird und einem Kundenunternehmen überlassen wird. Der Personalbedarf in den Kundenunternehmen ist meistens vorübergehend, die Einsätze können kurz- oder längerfristig sein. Unternehmen können so schnell und flexibel auf den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt reagieren.

Wird ein Einsatz beim Kunden beendet, wird sich das Zeitarbeitsunternehmen um einen neuen Einsatz kümmern. Bestenfalls übernimmt das Kundenunternehmen Sie als Mitarbeiter, Ihr Vertrag mit dem Personaldienstleister wird von Ihnen fristgerecht gekündigt und Sie schließen einen neuen Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen ab. Ihr Arbeitszeugnis bekommen Sie bei Ihrem Austritt.

Bei ReWo haben Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag und genießen den vollen sozialen und rechtlichen Schutz eines modernen Unternehmens. Wir unterliegen allen gesetzlichen Regelungen, wie z. B. dem Kündigungsschutz oder dem Arbeitszeitgesetz, damit haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

2. Wann ist Zeitarbeit sinnvoll?

Arbeitnehmerüberlassung bietet sich im Rahmen Ihrer Berufsorientierung, Ihres Wiedereinstiegs in den Beruf, bei der Erweiterung Ihrer fachlichen Qualifikationen oder Sie nutzen sie als Sprungbrett in ein von Ihnen bevorzugtes Unternehmen an. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bei uns zwischen vielen abwechslungsreichen Jobs in interessanten Unternehmen zu wählen. Sie können so in vielen verschiedenen Bereichen Erfahrungen sammeln.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • attraktives, tariflich geregeltes Entgelt
  • Sozial- und Sonderleistungen
  • unbefristetes Arbeitsverhältnis ab dem ersten Tag
  • Übernahmechancen in den Kundenbetrieben
  • Qualifizierungen
  • Ggfls. Nutzung von Firmenfahrzeugen

3. Wo wird Zeitarbeit eingesetzt?

Zeitarbeit ist in fast allen Branchen präsent. Zeitarbeitnehmer werden in vielen verschiedenen Branchen beschäftigt, wie z. B.:

  • Lager und Logistik
  • Metall- und Elektrobranche
  • Tischler- und Malerhandwerk
  • Kaufmännische Bereiche wie Verwaltung oder Buchhaltung
  • Fachhelfer und Helfer in Produktionsbetrieben
  • Industrie-, Handwerk- und Handel

4. Welchen Lohn erhalten Zeitarbeitnehmer und wer zahlt diesen?

ReWo ist Mitglied im iGZ und wendet somit dem iGZ Tarifvertrag an, in dem 10 unterschiedliche Entgeltgruppen festgelegt sind. Der tarifliche Mindestlohn in der Zeitarbeit beträgt aktuell 10,15 Euro (im Osten 9,88 Euro ab dem 01.10.2020 10,10 €). Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn beträgt im Jahr 2020 9,35 Euro.

In vielen Branchen gibt es seit November 2012 weitere Zuschläge, die sogenannten Branchenzuschläge. Aktuell gibt es Branchenzuschläge in den folgenden Bereichen:

  • Branchenzuschläge Chemieindustrie 
  • Branchenzuschläge Druckindustrie
  • Branchenzuschläge Holz/Kunststoff
  • Branchenzuschläge Kali- und Steinsalzbergbau
  • Branchenzuschläge kautschukverarbeitende Industrie
  • Branchenzuschläge kunststoffverarbeitende Industrie
  • Branchenzuschläge Metall- und Elektroindustrie
  • Branchenzuschläge Papier erzeugende Industrie
  • Branchenzuschläge Papier/Pappe/Kunststoff
  • Branchenzuschläge Schienenverkehr
  • Branchenzuschläge Tapetenindustrie
  • Branchenzuschläge Textil/Bekleidung

Das Ziel der Branchenzuschläge ist es, faire Löhne zu zahlen und für das Wohl der Mitarbeiter zu sorgen.

Mit der AÜG Reform im April 2017 gilt eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten mit Ausnahmen! Danach müssen Mitarbeiter entweder fest angestellt oder durch einen anderen Arbeitnehmer ersetzt werden. Mit der Equal Pay Regelung sollen Zeitarbeiter nach 9 Monaten ein gleichwertiges Entgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter erhalten. Equal Pay stellt Zeitarbeitnehmer und Stammmitarbeiter in puncto Entgelt gleich bzw. gleicht die Entgelte an. Liegen gültige Branchenzuschlagstarifverträge zugrunde, kann eine abweichende Frist von 15 Monaten zum Tragen kommen. Equal Pay umfasst alle Vergütungen, die einem vergleichbaren Stammmitarbeiter aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt werden (z. B. Zulagen, Zuschläge und Sachbezüge), auch hier gibt es Ausnahmen in den Branchen des TV BZLeiZ, hier wird der Lohn sukzessive angepasst.

Ihren Lohn erhalten Sie direkt von Ihrem Arbeitgeber und nicht vom Einsatzbetrieb (Entleihbetrieb).

5. Was passiert, wenn es vorübergehend keine Arbeit gibt?

Sollte es vorkommen, dass sich für einige Zeit kein neuer Einsatz für einen Mitarbeiter findet, erhält er weiterhin seine vertragliche Entlohnung. Sobald ein neuer Einsatz gefunden ist, nimmt der Mitarbeiter vom einen auf den anderen Tag wieder ganz normal die Arbeit auf.

6. Wer zahlt meinen Lohn bei Krankheit?

Wenn Sie krank sind, müssen Sie das unverzüglich am ersten Tag Ihrer Krankheit sowohl dem Personaldienstleister als auch dem Kundenunternehmen melden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Wie jeder andere sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer erhalten natürlich auch Zeitarbeitnehmer eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dabei gelten die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

7. Gibt es eine Probezeit? Und wenn ja, wie lange dauert diese?

Bei ReWo beträgt die vertraglich vereinbarte Probezeit sechs Monate.

8. Kann mir in der Zeitarbeit einfach so gekündigt werden?

Grundsätzlich wollen wir keine Mitarbeiter/in kündigen, sollten wir Ihnen dennoch kündigen, unterliegen Sie in jedem Fall einem Kündigungsschutz sowie den tariflichen und gesetzlichen Kündigungsfristen.
Während der Probezeit gilt eine tarifliche Kündigungsfrist und diese beträgt:

  • in den ersten vier Wochen zwei Arbeitstage,
  • von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats 1 Woche
  • und vom dritten Monat bis zum sechsten Monat 2 Wochen

Nach dem Ablauf von sechs Monaten des ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt.

9. Wie verhält es sich in der Zeitarbeit mit dem Thema Arbeitsschutz?

Als Zeitarbeitnehmer unterliegen Sie gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes genauso wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Dazu gehört zum Beispiel, die im Rahmen der gesetzlichen Unfallverhütung notwendigen Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen und über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen Zeitarbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sein können, aufzuklären. 

10. Wie sind die Chancen auf die Übernahme in eine Festanstellung?

Viele Zeitarbeitnehmer werden vom Kundenunternehmen übernommen, laut Branchen-verband BZA wird rund 30 Prozent eine feste Anstellung angeboten.

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