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Neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer Stand 01/2012

Nach der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 01.12.2011 ist nun auch das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit für Leiharbeitnehmer, gemäß § 11 Abs. 2 AÜG, überarbeitet worden und mit Wirkung zum 01.01.2012 erschienen. In der Überarbeitung wird u.a. auf die Lohnuntergrenze, die seit 01.01.2012 in der Zeitarbeit Gültigkeit hat, eingegangen. Aber auch sonst gibt es viele Änderungen und Neuerungen, die das Merkblatt deutlich umfangreicher gestaltet als das alte Merkblatt.Zu den wesentlichen Neuerungen gehören u.a.:    -    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen bei auswärtigem Einsatz (§670 BGB)    -    Hinweis  auf den Wegfall der Kurzarbeitssonderregelung    -    Die Pflicht zur Zahlung des Mindeststundenentgeltes durch den Verleihbetrieb        o   Bisher stand unter Ziffer C die Regelung zur Sozialversicherung, diese wurde verschoben in Ziffer D.        o   In Ziffer C. enthalten sind nun die Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeitsbranche festgehaltenWeiterhin besteht die Aushändigungspflicht dieses Merkblattes an jeden Leiharbeitnehmer bei der Einstellung!

Merkblatt für Leiharbeitnehmer 01/2012

 

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